bwcon: Meldungen

Datenschutzbeauftragte versus Werbeleute

20.11.2008, 09:33 Uhr

Den bwcon: Business Roundtable am 18.11.2008 veranstalteten zum ersten Mal zwei Special Interest Groups (SIGs) gemeinsam: die SIG IT-Recht und die SIG SRM. Es ging nämlich um „CRM und Datenschutz“ – ein brandheißes Thema.


Darf ein Unternehmen im Rahmen von CRM Daten zentral speichern? Und darf es bestehenden oder potenziellen Kunden Werbebriefe zukommen lassen? Diese Fragen sind gar nicht so leicht zu beantworten.

Der Wunsch der Unternehmen, möglichst viele Daten über ihre Kunden zu erheben und zu speichern, stehe grundsätzlich den Vorstellungen des Datenschutzes gegenüber, der vom Leitbild der Anonymität ausgehe, erklärte Dr. Markus Klinger von Kleiner Rechtsanwälte. „Es gibt ein präventives Verbot, allerdings mit einem Erlaubnisvorbehalt“, so Markus Klinger. Daten, die bei Vertragsabschlüssen oder bei der Beratung zustande kommen, dürfen Unternehmen zu Werbezwecken nutzen, allerdings müssen sie auf diese Absicht hinweisen. Der sicherste Weg sei, vom Kunden eine Einwilligung einzuholen. Besonders streng sei der Gesetzgeber beispielsweise bei Gewinnspielen: Die Teilnahme darf nicht gekoppelt sein an die Einwilligung, beworben zu werden. Auch Daten von so genannten Listbrokern, aber auch aus dem Internet dürfen Unternehmen nur mit Einschränkungen für Werbezwecke benutzen. Hier seien die Grenzen oft unklar, erklärte Markus Klinger. Zwischen B2B und B2C unterscheidet der Gesetzgeber übrigens nicht. Beim Thema Direktmarketing greift statt des Datenschutzes das Wettbewerbsrecht.

Direktansprache schwierig
Massive Auswirkungen auf das Thema CRM habe der Referentenentwurf vom 22.10.2008 der BDSG-Novelle, die voraussichtlich im Juli kommenden Jahres in Kraft treten wird, so Markus Klinger. Werbung darf dann nur noch verschickt werden, wenn der Kunde seine Einwilligung gegeben hat. Das heißt, Unternehmen müssen diese stets einholen. Wie – Das bleibt offen und die Schwierigkeit. Das Gleiche gilt übrigens auch für bisher erhobene Daten. Kunden direkt anzusprechen, wird Unternehmen damit sehr schwer gemacht.

Unsichere Prognosen
„Grundsätzlich gilt: Je mehr Daten ein Unternehmen über eine Person sammelt, desto kritischer sieht das der Gesetzgeber“, erklärte Dr. Bernhard Kölmel von der CAS Software AG. Man bewege sich hier auf unsicherem Terrain. Es gebe einige Kommentare und Stellungnahmen sowie einige wenige Urteile, deren Fokus aber nicht einheitlich sei. Entsprechend unsicher seien die Prognosen für die Zukunft.

Bernhard Kölmel ermutigte die Unternehmen aber, das Thema CRM anzupacken: „CRM als bereichsübergreifende Geschäftsstrategie ist für die meisten Unternehmen wichtiger als die Produktqualität oder Innovation.“ Schließlich ist die Service- und Kundenorientierung das wichtigste Potenzial, um sich vom Wettbewerb abzuheben. Seine Daten muss ein Unternehmen dann allerdings gut im Griff haben.

Text: Gitta Rohling, Auftrag Wort


 

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