Beitragsordnung von Baden-Württemberg: Connected e. V.
1. Es werden folgende Jahres-Mitgliedsbeiträge erhoben:
a) Privatpersonen (nur mit Privatadresse)
EUR 200
b) Gründer (bis 2 Jahre nach Gründung und ohne VC-Finanzierung, nach Vorlage eines aktuellen Handelsregisterauszugs, keine Tochterunternehmen)
EUR 200
c) Einzelkaufleute und Gewerbetreibende
EUR 200
d) Juristische Personen, Handelsgesellschaften
Jahresumsatz bis 1,25 Mio. Euro
EUR 400
Jahresumsatz von 1,25 bis 2,5 Mio. Euro
EUR 800
Jahresumsatz von 2,5 bis 25 Mio. Euro
EUR 1.300
Jahresumsatz von 25 bis 250 Mio. Euro
EUR 2.600
Jahresumsatz über 250 Mio. Euro
EUR 5.200
e) Anstalten/Körperschaften des öffentlichen Rechts sowie Vereine, Verbände/Gewerkschaften
Beitrag je nach Haushaltsaufkommen analog zu Punkt 1d, soweit anwendbar
2. Die Mitgliederbeiträge werden jährlich erhoben; sie sind jeweils zum 01.01. eines Kalenderjahres fällig.
3. Ehrenmitglieder sind von der Verpflichtung zur Zahlung des Mitgliedbeitrages befreit.
Stuttgart, den 30. Oktober 2003
Baden Württemberg: Connected e.V.
Die Beitragsordnung finden Sie hier : Beitragsordnung [PDF, 18 KB]

