Beitragsordnung von Baden-Württemberg: Connected e. V.

1. Es werden folgende Jahres-Mitgliedsbeiträge erhoben:

a) Persönliche Mitgliedschaft (nur mit Privatadresse)
EUR 200

 

b) Gründer (bis 2 Jahre nach Gründung und ohne VC-Finanzierung, nach Vorlage eines aktuellen Handelsregisterauszugs, keine Tochterunternehmen)
EUR 200

 

c) Einzelkaufleute und Gewerbetreibende
EUR 200

 

d) Juristische Personen, Handelsgesellschaften
Jahresumsatz bis 1,25 Mio. Euro
EUR 400

Jahresumsatz von 1,25 bis 2,5 Mio. Euro
EUR 800

Jahresumsatz von 2,5 bis 25 Mio. Euro
EUR 1.300

Jahresumsatz von 25 bis 250 Mio. Euro
EUR 2.600

Jahresumsatz über 250 Mio. Euro
EUR 5.200

 

e) Anstalten/Körperschaften des öffentlichen Rechts sowie Vereine, Verbände/Gewerkschaften
Beitrag je nach Haushaltsaufkommen analog zu Punkt 1d, soweit anwendbar

 

2. Die Mitgliederbeiträge werden jährlich erhoben; sie sind jeweils zum 01.01. eines Kalenderjahres fällig.

 

3. Ehrenmitglieder sind von der Verpflichtung zur Zahlung des Mitgliedbeitrages befreit.

 

Stuttgart, den 30. Oktober 2003

Baden Württemberg: Connected e.V.

 

Die Beitragsordnung finden Sie hier : Beitragsordnung [PDF, 18 KB]